Wann ist die Revisionsbehandlung an der Zahnwurzel notwendig?
Eine Wurzelbehandlung gilt als missglückt, wenn nach dem Eingriff Bakterien in den Wurzelkanälen verbleiben oder nach wie vor dort eindringen können, da sich das Gewebe des Zahninnern hierdurch erneut entzündet. Dies kann zum Beispiel passieren, wenn
• die erste Wurzelbehandlung ohne ein OP-Mikroskop durchgeführt wird und deshalb Zahnkanäle unbeachtet bleiben,
• keine ausreichende Bearbeitung und Reinigung der Wurzelkanäle erfolgt,
• die Desinfektion nicht ihren vollen Wirkungsgrad erreicht,
• und wenn aufgrund einer zu späten Überkronung oder einer undichten Füllung abermals Bakterien ins Zahninnere gelangen.
Bei Erstbehandlungen als auch bei Revisionsbehandlungen ist deshalb grundsätzlich die Verwendung von Ultraschallgeräten und einem OP-Mikroskop empfohlen. Die Empfehlung gilt insbesondere, wenn bei der ersten Wurzelkanalbehandlung kein OP-Mikroskop zum Einsatz kam und aus diesem Grund gegebenenfalls Kanäle übersehen wurden. Nur der Einsatz eines Operationsmikroskops gewährleistet, dass die feinen Verästelungen der Zahnwurzel vollständig zu erkennen sind. Der Zustand einer Wurzelfüllung ist hingegen bereits auf dem Röntgenbild sichtbar.
Ablauf der Revision nach Wurzelbehandlung
Wenn sich die Zahnwurzel nach einer Wurzelbehandlung erneut entzündet, ist eine endodontische Revisionsbehandlung zur Entfernung der bereits vorhandenen Wurzelfüllung und der entzündeten Stellen notwendig. Der Ablauf der Revision gestaltet sich hierbei wie folgt:
- 1. Die Behandlung beginnt mit einer örtlichen Betäubung, um die schmerzfreie Durchführung zu gewährleisten. Für Angstpatienten bestehen weitere Narkosemöglichkeiten.
- 2. Im nächsten Schritt folgt die Entfernung einer bestehenden Zahnkrone und der Füllung.
- 3. Anschließend isoliert Ihr Zahnarzt den Zahn mit einem Kofferdam, damit während der Behandlung keine Bakterien über den Speichel in den Zahn gelangen.
- 4. Es folgt die Öffnung des alten Zugangs zum Wurzelkanalsystem und die gründliche Reinigung unter Zuhilfenahme eines OP-Mikroskops. Je nach Fall bringt Ihr Zahnarzt ein spezielles Medikament in den betroffenen Zahn ein, das die Reinigung schwer erreichbarer Seitenkanäle unterstützt.
- 5. Nach der Reinigung und der Desinfektion wird das Zahninnere mittels Wurzelfüllung erneut abgedichtet.
- 6. Zuletzt verschließt der Zahnarzt noch den Zugang mit einer Füllung und versorgt den revisionsbehandelten Zahn gegebenenfalls mit einer Krone oder Teilkrone.
Info
Die Entzündung der Zahnwurzel lässt sich im Zuge der Revision einer Wurzelbehandlung meist erfolgreich beseitigen. Im Vergleich zur Erstbehandlung ist die Wurzelkanalrevision jedoch aufwendiger, denn neben dem entzündeten Gewebe müssen auch die alte Wurzelfüllung und unter Umständen Fremdmaterialien entfernt werden. In sehr seltenen Fällen gelingt die Beseitigung der Entzündung an der Zahnwurzel nicht, sodass für den Zahnerhalt eine zweite Revisionsbehandlung notwendig ist.
FAQ: Häufige Fragen zur Revision einer Wurzelbehandlung
Wie hoch ist die Erfolgsquote bei einer Revisionsbehandlung?
Bei einer Wurzelkanalrevision beträgt die Erfolgsquote circa 75 bis 80 Prozent. Die Chancen für den Erfolg lassen sich im Rahmen einer ersten Untersuchung abschätzen und hängen maßgeblich davon ab, wie gut sich die erste Wurzelfüllung wieder entfernen lässt. Das Ziel der Behandlung ist immer, den Zahn bzw. die Zähne zu erhalten. Die Zahnärztinnen und Zahnärzte von MEINDENTIST verfügen über die notwendige Erfahrung und moderne Spezialinstrumente, um Revisionsbehandlungen mit hoher Erfolgsquote durchzuführen.
Wann gilt eine Revisionsbehandlung als erfolgreich?
Eine Wurzelkanalbehandlung bzw. Revisionsbehandlung gilt als erfolgreich, wenn der erkrankte Zahn vollständig heilt. Anzeichen einer vollständigen Heilung sind die klinische Symptomfreiheit und ein entsprechender radiologischer Befund. Um den Behandlungserfolg sicherzustellen, ist eine Nachkontrolle notwendig.
Ist die Revision einer Wurzelbehandlung eine Kassenleistung?
In den meisten Fällen ist die Revisionsbehandlung keine Kassenleistung. Damit die Revision einer Wurzelkanalfüllung als vertragszahnärztliche Leistung gilt, müssen alle folgenden drei Voraussetzungen erfüllt sein:
- 1. Die Prognose des Zahns ist gut.
- 2. Auf dem Röntgenbild ist eine nicht randständige oder undichte Wurzelkanalfüllung nachweisbar.
- 3. Für alle betroffenen Zähne gilt weiter, dass durch die Wurzelkanalrevision entweder eine geschlossene Zahnreihe erhalten bleibt, eine einseitige Freiendsituation vermieden wird oder auf diese Weise ein funktionstüchtiger Zahnersatz erhalten bleibt.
Wenn eine der Voraussetzungen nicht erfüllt ist, kann die Revisionsbehandlung nicht als Kassenleistung abgerechnet werden. Diese ist dann privat zu zahlen oder durch eine eventuell bestehende Zahnzusatzversicherung abgedeckt.
Was sind Anzeichen für eine notwendige Wurzelbehandlung?
Für einen entzündeten Zahnnerv und die Notwendigkeit einer Wurzel- bzw. einer Revisionsbehandlung gibt es eine Reihe typischer Anzeichen. Dazu gehören spontane und vor allem nachts auftretende Zahnschmerzen, anhaltende Zahnschmerzen, eine extreme Heiß-Kalt-Empfindlichkeit und eine Klopfempfindlichkeit. Es ist allerdings ebenfalls möglich, dass ein betroffener Zahn keine Symptome zeigt. In diesem Fall lässt sich eine Infektion an der Wurzelspitze mithilfe eines Röntgenbildes diagnostizieren.
Woraus besteht das Innere eines Zahns?
Das Innere des Zahns besteht aus einem Hohlraum, der sogenannten Pulpahöhle. In dieser befindet sich die Pulpa, die aus Blutgefäßen, Bindegewebe und dem Zahnnerv besteht. Die Blutgefäße und Nerven versorgen den Zahn mit Nährstoffen und leiten Reize wie Hitze oder Kälte weiter.
Welche Alternativen zur Wurzelkanalrevision gibt es?
Wenn eine Revision der Wurzelbehandlung nicht möglich oder nicht erfolgreich ist, kann der betroffene Zahn gegebenenfalls durch eine aufwendigere Wurzelspitzenresektion gerettet werden. Gelingt dies nicht, muss der Zahn gezogen und durch eine Zahnbrücke oder ein Implantat ersetzt werden.
Ist eine Wurzelbehandlung bzw. Wurzelkanalrevision bei allen Zähnen möglich?
Wurzelbehandlungen sowie Revisionsbehandlungen sind nur in wenigen Fällen nicht möglich. Solch ein Fall liegt zum Beispiel vor, wenn der Verlauf der Wurzelkanäle keine vollständige Reinigung und Füllung ermöglicht, der Zugang zum Wurzelkanal nicht gelingt oder der Zahn bereits zu stark geschädigt ist. Falls Wurzelbehandlung und Wurzelspitzenresektion unmöglich sind, muss der betroffene Zahn gezogen werden.
Wie schmerzhaft ist eine Revisionsbehandlung?
Dank moderner Behandlungsmethoden und der verschiedenen Anästhesiemöglichkeiten sind Wurzelbehandlungen wie auch Revisionsbehandlungen in der Regel schmerzfrei. Nach der Reinigung und Füllung der Wurzelkanäle kann das umliegende Gewebe für ein bis zwei Tage entzündet sein und leichte Schmerzen verursachen, die sich jedoch mit Schmerzmitteln gut aushalten lassen.
Wie lange hält ein Zahn nach Wurzelbehandlung bzw. Wurzelkanalrevision?
Für einen erfolgreich behandelten Zahn gelten bezüglich der Lebensdauer keine Einschränkungen. Dieser kann also genauso lange halten wie unbehandelte Zähne. Das heißt, bei entsprechender Pflege können wurzelbehandelte Zähne grundsätzlich ein Leben lang halten.
Wie lässt sich ein verfärbter Zahn nach einer Wurzelbehandlung anpassen?
Es ist möglich, dass sich ein Zahn nach der Wurzelbehandlung oder einer Wurzelkanalrevision aufgrund von Einblutungen verfärbt. Solch eine Verfärbung ist zwar ungefährlich, aber unschön und stellt eine nicht erwünschte Nebenwirkung dar. Ein Grund für die Verfärbung können verbleibende Blutreste im Zahnwurzelkanal sein. Es ist ebenfalls möglich, dass Teile des Pulpa-Gewebes übersehen werden und hierdurch dunkle Abbauprodukte entstehen. In diesen Fällen ist beispielsweise ein spezielles Bleaching möglich, aber auch andere Methoden der ästhetischen Zahnheilkunde für schonende Form- und Farbkorrekturen stehen zur Verfügung. In unseren Zahnarztpraxen beraten wir Sie gern zu den entsprechenden Optionen.