Prophylaxe beugt Mund- und Zahnerkrankungen vor. Daher belohnen die gesetzlichen Krankenkassen ihre Mitglieder finanziell, wenn sie sich um die Gesunderhaltung ihrer Zähne kümmern, Kontrolluntersuchungen wahrnehmen und diese beim Zahnarzt ins Bonusheft eintragen lassen.
Das Zahnarzt-Bonusheft erfüllt zwei Funktionen: Einerseits erinnert es Patienten daran, Termine für Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen zu vereinbaren. Andererseits dient es gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen als Nachweis, dass die Kontrolluntersuchungen regelmäßig durchgeführt wurden. Dieser Nachweis erhöht bei eventuell später notwendigem Zahnersatz den Festzuschuss der Krankenkassen und hilft so beim Geldsparen.
Hinweis: Sie haben ein Anrecht auf das Bonusheft beim Zahnarzt und die damit verbundenen finanziellen Vorteile. Wenn Sie als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse kein Bonusheft besitzen, stellt MEINDENTIST Ihnen gerne eins aus.
Das Zahnarzt-Bonusheft ist ein kleines Faltblatt, das als Nachweisheft die erfolgten Vorsorgeuntersuchungen dokumentiert. Es wurde bereits im Jahr 1989 durch das „Gesundheitsreform-Gesetz“ eingeführt. Wenn Patienten regelmäßig Vorsorgetermine besuchen und diese im Bonusheft lückenlos dokumentieren lassen, steigt ihr Anspruch auf Zuschüsse für Zahnersatz. Die Mitarbeiter der Zahnarztpraxis vermerken die Zahnarztbesuche mit einem Stempel im Heft.
Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sollte ein Zahnarzt-Bonusheft besitzen, dazu gehören auch die mitversicherten Familienangehörigen. Sprechen Sie uns bei Ihrem nächsten Praxisbesuch einfach an, wenn Sie oder Ihre Kinder kein Bonusheft haben!
Das Bonusheft motiviert Patienten zur aktiven Prophylaxe und bietet damit zahngesundheitliche Vorteile. Durch die regelmäßigen Kontrolluntersuchungen kann Ihr Zahnarzt eventuelle Zahnerkrankungen frühzeitig erkennen. Je eher beispielsweise eine Karies erkannt wird, desto weniger Zahnsubstanz muss durch eine Kompositfüllung ersetzt werden. Zusätzlich ermöglicht das Heft bei nachgewiesener Vorsorge einen finanziellen Bonus.
Um von dem höheren Festzuschuss zu profitieren, müssen zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen über mindestens fünf Jahre lückenlos im Bonusheft dokumentiert sein.
Es gilt:
Bei Lücken im Zahnarzt-Bonusheft beginnt die Dokumentation von vorn. Wenn das Heft eines Patienten vollständig mit Stempeln gefüllt ist, wird ein neues Heft begonnen. Das alte behält seine Gültigkeit.
Falls zu einer bereits durchgeführten Kontrolluntersuchung bei uns ein Stempel im Heft fehlt, können Sie diesen einfach nachträglich eintragen lassen. Sprechen Sie uns an und bringen Sie Ihr Bonusheft möglichst zeitnah vorbei.
Kinder ab sechs Jahren sollten ein Zahnarzt-Bonusheft besitzen. Bis zum 18. Lebensjahr erfolgen im Rahmen des „IP-Programms“ jährlich mindestens zwei Kontrolluntersuchungen. Bei den Untersuchungen kontrolliert der/die Zahnarzt/Zahnärztin die Zähne, entfernt harte Zahnbeläge, trägt Fluorid auf und klärt zur optimalen Mundhygiene auf.
Ab dem 18. Lebensjahr ist der Zahnarztbesuch zur Kontrolle mindestens einmal pro Jahr empfohlen und für den Bonus erforderlich.
Gesetzlich Versicherte dürfen sich seit Oktober 2020 über einen höheren Festzuschuss zur Regelversorgung freuen. Ohne Bonus beträgt der Zuschuss für Zahnersatz maximal 60 Prozent. Mit regelmäßig wahrgenommenen und im Zahnarzt-Bonusheft dokumentierten Kontrolluntersuchungen steigt der Zuschuss für Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Prothesen. Sollte später Zahnersatz notwendig sein, lohnt sich der geringe Mehraufwand finanziell deutlich.
Die Höhe der GKV-Zuzahlung zum Zahnersatz hängt von der Dauer der lückenlosen Dokumentation im Bonusheft ab.
Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht die Gesamthöhe der Erstattung mit und ohne Bonus (Stand 01/2022).
lückenlose Dokumentation | Bonus in Prozent | Festzuschuss für einfache Regelversorgung |
---|---|---|
< 5 Jahre | 0 % | 60 % |
5 bis 10 Jahre | 10 % | 70 % |
> 10 Jahre | 15 % | 75 % |
Hinweis: Die GKV-Zuschüsse gelten für die sogenannte Regelversorgung. Patienten müssen den Eigenanteil selbst bezahlen. Dieser berechnet sich aus der Differenz zwischen den Zahnbehandlungskosten und dem Festzuschuss.
Die Mehrkosten für eine höherwertige Versorgung wie zum Beispiel für eine Krone aus Keramik müssen gesetzlich versicherte Patienten in der Regel vollständig selbst tragen – daher ist eine Zahnzusatzversicherung häufig sinnvoll.
Es ist natürlich ärgerlich, wenn das akribisch gepflegte Bonusheft verloren geht, aber es ist auch kein Drama. Sämtliche Zahnarztbesuche in unserer Praxis sind in der Patientenakte eingetragen. Daher können wir vergangene Termine zur Prophylaxe nachvollziehen und Ihnen bei Bedarf rückwirkend ein neues Bonusheft ausstellen.
Ob klassisch in Papierform oder digital – das Zahnarzt-Bonusheft wird von jeder gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt. Es bietet daher allen gesetzlich versicherten Patienten die oben genannten Vorteile.
Zusätzlich bieten einige Krankenkassen sogenannte Bonusprogramme an, die jedoch ausschließlich für Versicherte der jeweiligen Kasse und meist nur für begrenzte Zeit gelten. Diese Bonusprogramme verfolgen denselben Zweck wie das Bonusheft: Sie sollen Patienten zu einer besseren Vorsorge motivieren und bieten im Falle eines notwendigen Zahnersatzes finanzielle Vorteile.
Das jährliche Abstempeln der Kontrolluntersuchungen kann für Sie ein Ende haben. Seit Januar 2022 müssen Patienten das kleine Papierheft nicht mehr zum Zahnarzt mitbringen. Stattdessen ist jetzt der Nachweis des Zahnarztbesuches über die elektronische Patientenakte (ePA) möglich. Die Nutzung der ePA ist freiwillig und wird auf Antrag von der Krankenkasse bereitgestellt. Das digitale Zahnarzt-Bonusheft ist Bestandteil der ePA.
Unser Tipp: Nutzen Sie die Vorteile der elektronischen Patientenakte: Auf diese Weise kann Ihr Bonusheft nicht mehr verloren gehen.
Haben Sie noch weitere Fragen zum Thema? Dann vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin in einer unserer Praxen in Berlin oder Potsdam.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und beraten Sie gern persönlich!
Das Zahnarzt-Bonusheft ist ein kleines Faltblatt, das als Nachweisheft die erfolgten Vorsorgeuntersuchungen dokumentiert. Es wurde bereits im Jahr 1989 durch das „Gesundheitsreform-Gesetz“ eingeführt. Wenn Patienten regelmäßig Vorsorgetermine besuchen und diese im Bonusheft lückenlos dokumentieren lassen, steigt ihr Anspruch auf Zuschüsse für Zahnersatz. Die Mitarbeiter der Zahnarztpraxis vermerken die Zahnarztbesuche mit einem Stempel im Heft.
Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sollte ein Zahnarzt-Bonusheft besitzen, dazu gehören auch die mitversicherten Familienangehörigen. Sprechen Sie uns bei Ihrem nächsten Praxisbesuch einfach an, wenn Sie oder Ihre Kinder kein Bonusheft haben!
Das Bonusheft motiviert Patienten zur aktiven Prophylaxe und bietet damit zahngesundheitliche Vorteile. Durch die regelmäßigen Kontrolluntersuchungen kann Ihr Zahnarzt eventuelle Zahnerkrankungen frühzeitig erkennen. Je eher beispielsweise eine Karies erkannt wird, desto weniger Zahnsubstanz muss durch eine Kompositfüllung ersetzt werden. Zusätzlich ermöglicht das Heft bei nachgewiesener Vorsorge einen finanziellen Bonus.
Um von dem höheren Festzuschuss zu profitieren, müssen zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen über mindestens fünf Jahre lückenlos im Bonusheft dokumentiert sein.
Es gilt:
Bei Lücken im Zahnarzt-Bonusheft beginnt die Dokumentation von vorn. Wenn das Heft eines Patienten vollständig mit Stempeln gefüllt ist, wird ein neues Heft begonnen. Das alte behält seine Gültigkeit.
Falls zu einer bereits durchgeführten Kontrolluntersuchung bei uns ein Stempel im Heft fehlt, können Sie diesen einfach nachträglich eintragen lassen. Sprechen Sie uns an und bringen Sie Ihr Bonusheft möglichst zeitnah vorbei.
Kinder ab sechs Jahren sollten ein Zahnarzt-Bonusheft besitzen. Bis zum 18. Lebensjahr erfolgen im Rahmen des „IP-Programms“ jährlich mindestens zwei Kontrolluntersuchungen. Bei den Untersuchungen kontrolliert der/die Zahnarzt/Zahnärztin die Zähne, entfernt harte Zahnbeläge, trägt Fluorid auf und klärt zur optimalen Mundhygiene auf.
Ab dem 18. Lebensjahr ist der Zahnarztbesuch zur Kontrolle mindestens einmal pro Jahr empfohlen und für den Bonus erforderlich.
Gesetzlich Versicherte dürfen sich seit Oktober 2020 über einen höheren Festzuschuss zur Regelversorgung freuen. Ohne Bonus beträgt der Zuschuss für Zahnersatz maximal 60 Prozent. Mit regelmäßig wahrgenommenen und im Zahnarzt-Bonusheft dokumentierten Kontrolluntersuchungen steigt der Zuschuss für Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Prothesen. Sollte später Zahnersatz notwendig sein, lohnt sich der geringe Mehraufwand finanziell deutlich.
Die Höhe der GKV-Zuzahlung zum Zahnersatz hängt von der Dauer der lückenlosen Dokumentation im Bonusheft ab.
Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht die Gesamthöhe der Erstattung mit und ohne Bonus (Stand 01/2022).
lückenlose Dokumentation | Bonus in Prozent | Festzuschuss für einfache Regelversorgung |
---|---|---|
< 5 Jahre | 0 % | 60 % |
5 bis 10 Jahre | 10 % | 70 % |
> 10 Jahre | 15 % | 75 % |
Hinweis: Die GKV-Zuschüsse gelten für die sogenannte Regelversorgung. Patienten müssen den Eigenanteil selbst bezahlen. Dieser berechnet sich aus der Differenz zwischen den Zahnbehandlungskosten und dem Festzuschuss.
Die Mehrkosten für eine höherwertige Versorgung wie zum Beispiel für eine Krone aus Keramik müssen gesetzlich versicherte Patienten in der Regel vollständig selbst tragen – daher ist eine Zahnzusatzversicherung häufig sinnvoll.
Es ist natürlich ärgerlich, wenn das akribisch gepflegte Bonusheft verloren geht, aber es ist auch kein Drama. Sämtliche Zahnarztbesuche in unserer Praxis sind in der Patientenakte eingetragen. Daher können wir vergangene Termine zur Prophylaxe nachvollziehen und Ihnen bei Bedarf rückwirkend ein neues Bonusheft ausstellen.
Ob klassisch in Papierform oder digital – das Zahnarzt-Bonusheft wird von jeder gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt. Es bietet daher allen gesetzlich versicherten Patienten die oben genannten Vorteile.
Zusätzlich bieten einige Krankenkassen sogenannte Bonusprogramme an, die jedoch ausschließlich für Versicherte der jeweiligen Kasse und meist nur für begrenzte Zeit gelten. Diese Bonusprogramme verfolgen denselben Zweck wie das Bonusheft: Sie sollen Patienten zu einer besseren Vorsorge motivieren und bieten im Falle eines notwendigen Zahnersatzes finanzielle Vorteile.
Das jährliche Abstempeln der Kontrolluntersuchungen kann für Sie ein Ende haben. Seit Januar 2022 müssen Patienten das kleine Papierheft nicht mehr zum Zahnarzt mitbringen. Stattdessen ist jetzt der Nachweis des Zahnarztbesuches über die elektronische Patientenakte (ePA) möglich. Die Nutzung der ePA ist freiwillig und wird auf Antrag von der Krankenkasse bereitgestellt. Das digitale Zahnarzt-Bonusheft ist Bestandteil der ePA.
Unser Tipp: Nutzen Sie die Vorteile der elektronischen Patientenakte: Auf diese Weise kann Ihr Bonusheft nicht mehr verloren gehen.
Haben Sie noch weitere Fragen zum Thema? Dann vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin in einer unserer Praxen in Berlin oder Potsdam.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und beraten Sie gern persönlich!