Das E-Rezept: Was Sie wissen müssen

Ab dem 1. Januar 2024 wird das E-Rezept bundesweit in allen ärztlichen Praxen eingeführt. Bereits seit dem 1. September 2022 können Apotheken in Deutschland E-Rezepte einlösen und mit den Krankenkassen abrechnen. Seit Juli 2023 ist dies auch mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) möglich. Doch was bedeutet das E-Rezept konkret für Sie als Patientin oder Patient? Welche Vorteile bietet es, und wie funktioniert es im Alltag?

 

Wie funktioniert das E-Rezept?

Das E-Rezept wird von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt digital erstellt und elektronisch signiert. Es wird anschließend in der Arztpraxis auf einem zentralen System, dem sogenannten E-Rezept-Fachdienst, sicher gespeichert. Sie als Patient/in haben dann die Möglichkeit, das Rezept in einer Apotheke Ihrer Wahl einzulösen. Dies können Sie entweder mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte, der E-Rezept-App oder, falls gewünscht, auch mit einem Papierausdruck tun.

 

Welche Vorteile bietet das E-Rezept?

Das E-Rezept bietet Ihnen als Patient/in zahlreiche Vorteile, vor allem in puncto Komfort. Die bisher notwendige händische Unterschrift entfällt, sodass Sie nicht länger im Wartezimmer verbleiben müssen, bis das Rezept unterzeichnet ist. Besonders praktisch: Für Folgerezepte müssen Sie die Praxis nicht mehr persönlich aufsuchen. Diese können direkt auf die E-Rezept-App oder Ihre Gesundheitskarte übermittelt werden. Dies minimiert das Risiko, dass Rezepte verloren gehen.

 

Auch in der Apotheke wird der Prozess vereinfacht. Sie können Ihr Rezept direkt an die Apotheke Ihrer Wahl senden und erfahren sofort, ob das benötigte Medikament vorrätig ist. Dies spart unnötige Wege und Zeit. Darüber hinaus können Sie Medikamente bequem von zuhause vorbestellen.

 

Ein weiterer wesentlicher Vorteil des E-Rezepts liegt im verbesserten Medikamenten-Management. Dank der digitalen Erfassung können Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Arzneimitteln schneller und einfacher erkannt werden.

 

Was müssen Sie als Patient/in tun?

Als Patient/in müssen Sie sich auf keine komplexen Neuerungen einstellen. Ihre elektronische Gesundheitskarte ist bereits ausreichend, um das E-Rezept in der Arztpraxis oder Apotheke einzulösen. Sie stecken die Karte einfach in das Lesegerät der Apotheke – eine PIN-Eingabe ist hierbei nicht erforderlich.

 

Noch komfortabler wird es mit der „Das E-Rezept“-App der gematik. Diese App bietet Ihnen zahlreiche Funktionen, die die Verwaltung und Einlösung Ihrer E-Rezepte erleichtern. Auch das Management von Rezepten für Familienangehörige ist über die App möglich.

 

Für diejenigen, die weiterhin auf Papier setzen möchten, besteht ebenfalls kein Grund zur Sorge. Auf Wunsch stellt Ihnen Ihre Arztpraxis einen Papierausdruck zur Verfügung. Dieser enthält einen QR-Code, der alle erforderlichen Informationen für die Apotheke verschlüsselt speichert.